Für wen gilt eigentlich ein Tarifvertrag? Zum 31. Dezember 2020 wurde der Manteltarifvertrag für das Kfz-Handwerk Rheinland-Rheinhessen gekündigt. Für IG Metall-Mitglieder befindet sich der Tarifvertrag in der sogenannten »Nachwirkung«, dass heißt er gilt weiter und sichert den Anspruch auf die Bestimmungen im Manteltarifvertrag. Das gilt aber nur, wenn das Mitglied […]
Weiterlesen →In Kaiserslautern fanden am 24.9.2020, erste Tarifverhandlungen für das Kfz-Handwerk in Rheinland-Pfalz zwischen Vertretern der IG Metall und des Kfz-Landesverbands Rheinland-Pfalz statt. Die Arbeitgeber hatten Anfang 2020 verschiedene Tarifverträge aufgekündigt – darunter auch den Manteltarifvertag, der u.a. Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Zuschläge regelt. Nach Darstellung der Arbeitgeber wollen sie so zu einer „Modernisierung“ des Tarifvertragswerks kommen.
Weiterlesen →Der Landesinnungsverband Kraftfahrzeuggewerbe Rheinland-Pfalz hat mit Schreiben vom 29. November eine ganze Reihe von Tarifverträgen für das Kfz-Gewerbe aufgekündigt. Wer sich die Rechte
aus den Tarifverträgen des Kfz-Handwerks noch sichern will, der muss VOR Ablauf der Kündigungsfrist der einzelnen Tarifverträge Mitglied der IG Metall werden!
Für wen gilt ein Tarifvertrag? Was regeln Tarifverträge und was gilt nun nach der Kündigung durch die Innung? Diese Fragen und noch mehr beantwortet unsere Info-Broschüre, die Ihr hier als PDF-Datei herunterladen könnt.
Weiterlesen →Die Aktionszeitung der Kampagne der IG Metall Vollgas für Tarifverträge Kfz Pfalz ist erschienen. Ihr erhaltet sie über die Geschäftsstellen der IG Metall und könnt sie auch hier downloaden. Bitte an alle Eure Kolleginnen und Kollegen weitergeben und weiterleiten über Eure Kontakte in den sozialen Netzwerken (facebook, Instagram, WhatsApp usw.).
Weiterlesen →Auszubildende und ältere Beschäftigte im Kfz-Gewerbe der Pfalz müssen bis zum 31.12.2019 Mitglied der IG Metall werden, um Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung, Alterssicherung und Kündigungsschutz für Ältere zu sichern! Durch die Tarifflucht der Kfz Arbeitgeber der Pfalz ist die Zukunft bedroht. Die Tarifverträge für die Übernahme der Auszubildenden nach der Ausbildung und der Alters- und Kündigungsschutz für ältere Beschäftigte über 55 Jahren ist bereits zum 31.12.2019 gekündigt.
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